Die #Zolltarifnummer des Tages: 0507 1000 Elfenbein

„Yes it’s real ivory!“ betonte der Verkäufer in dem marokkanischen Küstenort gegenüber dem mitreisenden Ehepaar, mit dem wir auf den Heimflug gehen wollten.

Echtes Elfenbein also. Okeeey. Wenig motiviert in marokkanischen (oder deutschen) Zollkontrollen stecken zu bleiben bemerkte ich „kriegste wohl kaum mit nach Hause“. Sie konnte sich aber nur schwer von dem Gedanken an eine so schöne (und selbst für deutsche Maßstäbe teure) Halskette zu haben trennen.

Elfenbein, oder auch der Stoßzahn eines Elefanten gehörte halt in den meisten Fällen einem lebenden Elefanten, der diesen gerne selber länger selber behalten hätte. Deshalb ist selbst die (Wieder-)ausfuhr aus der Europäischen Union im Washingtoner Artenschutzabkommen CITES geregelt.

Aber wenn man es nicht handeln darf, warum gibt es dann eine Zolltarifnummer dafür?

  • Weil zum Einen auch Verbote irgendwo auffindbar hinterlegt werden müssen und
  • zum Anderen auch Ausnahmen für den Transport über Drittlandsgrenzen irgendwo stehen müssen.

Der Zoll reiht Elfenbein in das Kapitel 05 Andere Waren tierischen Ursprungs (grob überschlagen: was man nicht essen kann),

Position 0507 Elfenbein, Schildplatt, Fischbein (einschließlich
Bartenfransen), Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Abfälle und Mehl davon,

0507 1000 Elfenbein, Mehl und Abfälle von Elfenbein ein.

Im Zoll wird Elfenbein aber etwas weiter gefasst, als es im allgemeinen Gebrauch üblich ist. Im Sinne der Zollgesetzgebung fällt hier auch

Elfenbein

  • der Stoßzahn oder Hauer des Elefanten, des Flusspferds, des Walrosses, des Narwals oder des Wildschweins
  • das Horn des Nashorns
  • die Zähne aller Land- und Wassertiere.

(Jetzt wird es unübersichtlich. Nashorn ist – wie der Name schon leise andeutet – eine Hornsubstanz auf der Nase eines großen Landsäugers und deutlich weniger mit Tierzahn oder -knochen gemein.)

Schildpatt

  • von Seeschildkröten, auch unter den Namen Kemp, Loggerhead und Hawkbill verkauft,
  • von Landschildkröten

Fischbein (einschließlich Bartenfransen)

das aus den Barten von Walen und anderen Meeressäugern hergestellt wird,

und

Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel

Bei der Aufzählung aus dem Zolltarif wird schon ein wenig klarer, wozu diese breit gefächerte Einreihung dienen könnte. Nämlich dem Schutz gefährdeter Arten. Weiter oben erwähnte ich schon das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES.

CITES, the Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, ist eine Vereinbarung, die von einer Vielzahl von Staaten unterschrieben wurde.

Eine Einfuhr aller in diese Zolltarifnummer eingruppierten Materialien setzt also voraus, dass entweder eine CITES-Bescheinigung vorzulegen ist (zu codieren mit C400 bei der Einfuhr – das Dokument muss aber dann auch tastsächlich vorgelegt werden können), oder man stellt fest, dass die Ware nicht unter das Artenschutzabkommen fällt, und kann mit der Y900 codieren. Auch hier müssen Unterlagen, Nachweise und ggf. Bestätigungen von Lieferanten aufbewahrt werden, und auf Verlangen des Zolls vorgezeigt werden. Welche Arten unter das Artenschutzabkommen fallen, kann hier: https://cites.org/eng/disc/species.php nachgelesen werden.

Aber das ist noch nicht alles.

Wäre auch zu einfach, oder?

Unter Umständen ist für die Einfuhr von Waren tierischen Ursprungs eine Veterinärkontrolle erforderlich. Für wissenschaftliche Zwecke eingeführte Proben, auch zu Diagnosezwecken, gibt es Ausnahmen, die aber wieder genau belegt und dokumentiert werden müssen.

Auch gibt es ein paar Ausnahmen für Artikel die von Reisenden in privaten Gepäck und für den persönlichen Gebrauch mitgeführt werden. Und hier ist es ratsam, sich vorher über die Bedingungen zu informieren, und ggf. Eigentumsnachweise und weitere Bescheinigungen mitzuführen. Uromas Elfenbeinkette oder die Gitarre mit den Elfenbein-Intarsien würde man denn dann doch gerne wieder mit nach Hause nehmen. Sonst könnte das geliebte Instrument des Profimusikers durchaus vom Zoll beschlagnahmt und zerstört werden. Diese Sorgfalt dient auch der Gesundheit der ansässigen Tiere, Pflanzen und daneben doch der Menschen. Aber zu möglichen Pandemien lieber ein anderes Mal …

Ein Positives: für die Einfuhr ist – wenn man denn alle Genehmigungen und Dokumente vorlegen kann – ein Zollsatz von derzeit 0 % vorgesehen.


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