Die EU hat einen gemeinsamen Binnenmarkt für Energie. Wenn ein Mitgliedstaat mehr Energie produziert, als er verbraucht, landet die Reserve erst einmal auf dem EU-Binnenmarkt, und kann dort günstig von anderen Mitgliedstaaten gekauft werden. Die Rechtsgrundlage sind Artikel 114 und 194 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Mit dem Austritt aus der Gemeinschaft […]