Antidumpingzölle

Erneuerter Antidumpingzoll für bestimmte Aluminiumfolien aus China

für Folien aus Aluminium mit einer Dicke von 0,008 mm bis 0,018 mm, ohne Unterlage, nur gewalzt, in Rollen mit einer Breite von 650 mm oder weniger und einem Stückgewicht von mehr als 10 kg mit Ursprung in der Volksrepublik China, die derzeit unter dem KN-Code ex 7607 11 19 (TARIC-Code 7607111910) eingereiht werden (im Folgenden „überprüfte Ware“, „Aluminiumhaushaltsfolie“ oder „AHF“). https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2022.083.01.0007.01.DEU gem. DVO (EU) 2022/402 DER KOMMISSION vom 9. März 2022 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Folien aus Aluminium mit Ursprung in der Volksrepublik China infolge einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Maßnahmen nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates

Antidumpingzölle werden in der Regel verhängt, wenn Unternehmen (Unternehmerverbände) eine Überprüfung von Dumpingpreise für eingeführte Produkte in die EU beantragen, und die Wahrscheinlichkeit besteht, dass durch diese Dumpingpreise ganze Wirtschaftszweige innerhalb der EU geschädigt werden.

Diese Dumpingpreise können zum Beispiel durch die wirtschaftliche Förderung (Subventionen) eines Staates für seine Preise entstehen. Da hier sowohl einheimische Arbeitsplätze vernichtet werden, als auch die unabhängige Versorgung nicht mehr sichergestgellt werden kann, sollen diese Antidumpingzölle einen Ausgleich für die künstlich tiefgehaltenen Preise darstellen, und können dementsprechend hoch angesetzt werden.


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