Ägypten – Vorabregistrierung von Luftfracht

Die Vorab-Registrierung von Warensendungen nach Ägypten per Luftfracht in dem ACI (Advanced-Cargo Information) System ist nun doch nicht seit dem 01.01.2023 verpflichtend.

Im Gegensatz zu Seefrachten, die seit Oktober 2021 vorab registriert werden müssen. Lt. Beitrag der GTAI verlängert sich die Testphase für die Luftfrachtregistrierung auf unbestimmte Zeit.

Die Vorab-Registrierung soll den ägyptischen Zollbehörden (ECA) die Risikobewertung sowie Vorabbewertung der einzuführenden Waren erleichtern.

Ausländische Handelspartner müssen sich für die Vorabanmeldung von Seefrachten im Nazefa (Zeitfenster) System registrieren. Für den Import nach Agypten benötigt man eine Summarische Eingangsanmeldung und Einheitspapier (SAD = Single Administrative Document)

Ausländische Exporteure müssen sich hier auch beim staatlich authorisierten Serviceprovider CargoX (kostenpflichtige Bearbeitugn) anmelden, um den Austausch von Dokumenten per Blockchain sicherzustellen.


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