Brexit und die Folgen – Energiemarkt der EU

Die EU hat einen gemeinsamen Binnenmarkt für Energie. Wenn ein Mitgliedstaat mehr Energie produziert, als er verbraucht, landet die Reserve erst einmal auf dem EU-Binnenmarkt, und kann dort günstig von anderen Mitgliedstaaten gekauft werden.

Die Rechtsgrundlage sind Artikel 114 und 194 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Mit dem Austritt aus der Gemeinschaft der Europäischen Union hat das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland auch diese Möglichkeit verloren. Wenn also Ausfälle der Lieferungen fossiler Energie aus Russland nicht mehr kompensiert werden können, muss das VK die Energie nun teuer auf dem Weltmarkt einkaufen.

Bild von Elionas2 auf Pixabay

Brexit und die Folgen – Energiemarkt © 2022 by Claudia Steimann is licensed under CC BY-NC-SA 4.0


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