Shorts: BAFA informiert über neues Russland-Sanktionspaket

6. Russland-Sanktionspaket in Kraft: https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/20220623_russland_sanktionspaket_6.html

Das Wichtigste im Überblick:

Verbot der Erbringung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr auf drei weitere russische Kreditinstitute ausgeweitet = SWIFT

im Anhang III der VO (EU) 201/833 wird ausgeweitet von 5 auf 7 Banken: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2014/833 per VO (EU) 2022/879: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2022/879

Aussetzung der Rundfunklizenzen in der Union für russische Medien, die unter der ständigen Kontrolle der russischen Führung stehen – Sender die also bewiesene Fakten verschweigen und zur Kriegspropaganda der russischen Führung benutzt werden, dürfen ihre Rundfunklizenzen nicht mehr nutzen: https://eur-lex.europa.eu/eli/dec/2022/884

Neue Verbote, Rohölprodukte aus Russland einzuführen, und damit verbundene Verträge: https://eur-lex.europa.eu/eli/dec/2022/884 – es gibt hier aber immer noch Ausnahmen, um die Energieversorgung in einigen EU-Staaten zu gewährleisten. Wobei hier nur die Sicht der EU beleuchtet wird. Russland kann seinerseits die Versorgung mit Öl und Gas stoppen, um den Westen weiter zu destabilisieren.

Zum Beispiel darf Bulgarien weiterhin Rohöl und einige Rohölerzeugnisse auf dem Seeweg importieren. Kroatien darf für eine nicht näher benannte Übergangszeit Vakuumgasöl aus Russland importieren.

Achtung! Das heißt nicht, dass die Rohölprodukte aus den entsprechenden Staaten in andere Mitgliedsstaaten der EU weitertransportiert werden dürfen.

Ausgesetzte Pipelinelieferungen dürfen in gewissem Umfang durch Importe aus dem Seeweg importiert werden.

Die Durchfuhr von Rohöl(-produkten) durch Russland ist allerdings weiterhin erlaubt. Was die endgültigen Nachweise, ob die Lieferungen tatsächlich keinen russischen Ursprung haben, schwierig machen dürfte.

Bestimmte Dienstleistungen im Wirtschaftsbereich an russische Kunden werden ebenfalls untersagt.

Siehe Einleitung (14) des Beschlusses 2022/884 https://eur-lex.europa.eu/eli/dec/2022/884 und ff.

Presseerklärung der EU-Kommission: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_22_2802


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert