Mit der VO (EU) (EU) 2022/2367 wurden die Sanktionen gegen Russland erneut angepasst. Hier geht es um die Beförderung und eine Preisobergrenze von russischem Rohöl KN Code 2709 00 und Erdölerzeugnise KN Code 2710, die in Anhang Anhang XXV der VO (EU) Nr. 833/2014 aufgeführt werden.
Siehe auch Beschluss (GASP) 2022/2369 des Rates
Schreibe einen Kommentar