Nachdem die Lage in der Nacht zum 22.02.2022 eskaliert ist, und die Erklärung von Wladimir Putin, die Gebiete Luhansk und Donezk im Osten der Ukraine als unabhängige Republiken anerkannt hat, drohte die EU bereits mit weitreichenden Sanktionen gegenüber Russland.
Ein guter Anlaufpunkt für Unternehmen, die derzeit Verträge von und nach Russland zu bedienen haben, ist die Deutsch-Russische Außenhandelskammer (Link: https://russland.ahk.de/recht/sanktionen). Hier können Sie sich über die aktuellen Maßnahmen informieren.
Am 21.02.2022 hat der Rat der EU die Sanktionsliste um 5 weitere Personen erweitert. Es handelt sich hier um Mitglieder der russischen Duma.
- COUNCIL DECISION (CFSP) 2022/241 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.L_.2022.040.01.0023.01.ENG&toc=OJ%3AL%3A2022%3A040%3ATOC
- Link zum Amtsblatt der EU: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:L:2022:040:TOC
Aktualisierung Sonntag, 27. Februar 2022 20:51 Uhr
Die Maßnahmen gegen Russland werden nach und nach verschärft/ergänzt:
Am 25.02.2022 hat die EU Sanktionen gegen Präsident Putin und Außenminister Lavrov, sowie gegen alle 351 Mitglieder der russischen Duma, die für die Anerkennung der ukrainischen Regionen Donesk und Luhansk als unabhängige Regionen gestimmt haben, erlassen.
Weitere 27 Personen und Institutionen, die die Unabhängigkeit der Ukraine angegriffen haben, werden mit Sanktionen belegt. Das betrifft nicht nur Mitglieder der Regierung, sondern auch Banken, Geschäftspartner, Oligarchen die die Angriffe auf die Ukraine miltärisch wie finanziell unterstützen.
Der Handel mit den ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk wird beschränkt. Dies wurde in der Verordnung (VO) EU) 2022/263 des Rates vom 23. Februar 2022 festgelegt, die auf den Beschluss (GASP) 2022/266 verweist, und bezieht sich auf „Beschränkungen für Waren mit Ursprung in den nicht von der (ukrainischen) Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und für die direkte oder indirekte Bereitstellung für Finanzmitteln oder Finanzhilfen sowie Versicherungen und Rückversicherungen im Zusammenhang mit der Einfuhr solcher Waren festgelegt, mit Ausnahme von Waren, für die von der Regierung der Ukraine ein Ursprungszeugnis ausgestellt wurde.“
Hier werden also recht geschickt auch die von Russland einseitig als unabhängige Gebiete anerkannten Regionen (Donezk, Luhansk) mit Handelsbeschränkungen belegt, ohne die Entscheidung der ukrainischen Regierung zu übergehen (die in diesem Fall ja immer noch nach eigenem Ermessen ein Warenursprungszeugnis – gemeint ist an dieser Stelle der nichtpräferenzielle Ursprung – ausstellen kann.
„Dienstleistungen in den Sektoren Verkehr, Telekommunikation, Energie, Prospektion, Exploration und Förderung von Öl-, Gas- und Mineralressourcen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit tourismusbezogenen Aktivitäten“ sind für die oben genannten Gebiete ebenfalls eingeschränkt
Die Anzahl der Länder, die ihren Luftraum für russischen Flugverkehr gesperrt haben, wächst derweil immer weiter. Aktuell sind es:
- Island
- Norwegen
- die Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland
- Kanada
- Schweiz seit dem 28.02.2022
- … weitere werden vermutlich folgen
Nach Meldung der Tagesschau werden Lufthansa und KLM im Gegenzug den russischen Luftraum meiden – als Sicherheitsmaßnahme um die sichere Rückkehr der Maschinen zu gewährleisten, während Russland schon Maschinen aus den ersten EU-Staaten im eigenen Luftraum ausschließt – derzeit betrifft das Maschinen aus Lettland, Estland und Litauen sowie Slowenien.
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) aktualisiert regelmäßig die Informationen bezüglich der Sanktionen gegen Russland und gibt unter der Durchwahl 06196 908-1237 Informationen zum Russland-Embargo für betroffene Unternehmen.
Eine Übersicht der zu beachtenden Maßnahmen hat das BAFA unter folgendem Link zusammengestellt: https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Embargos/Russland_Ukraine/russland_ukraine_node.html
Links zu Veröffentlichungen und Verordnungen
- Verordnung (EU) 2022/262 zur Änderung der VO (EU) 833/2014 (Einschränkungen des Finanzmarktes)
- Verordnung (EU) 2022/263 vom 23. Februar 2022
- Beschluss (GASP) 2022/266 vorläufig in EN – deutsche Fassung als PDF unter diesem Link herunterladbar
- Verordnungen (EU) 833/2014 und 269/2014 werden dementsprechend noch angepasst
Weiterführende Informationen
Update 01.03.2022 Dienstag 01:22 Uhr
Lt. Deutschlandfunk leitet der internationale Strafgerichtshof in Den Haag bald Untersuchungen wegen vermuteter Kriegsverbrechern durch Russland in der Ukraine ein. Es geht sowohl um Begebenheit vor dem Einmarsch in die Ukraine in Bezug auf die Besetzung der Krim und Vorfällen in den östlichen Gebieten der Ukraine, die durch russische Separatisten verübt wurden, als auch in einer folgenden Erweiterung der Untersuchung, um die Taten im Zusammenhang mit der aktuellen Invasion Russlands.
Die Türkei sperrt die Meerengen Dardanellen die im Mittelmeer die Ägäis und das Marmarameer verbinden, und den Bosporus (zwischen Schwarzen Meer und Marmarameer) im Mittelmeer für russische Schiffe, und begründet dies mit dem 1936 geschlossenen Vertrag von Montreux.
Die USA haben 12 Diplomaten bei den Vereinten Nationen in New York aufgrund von Spionagevorwürfen zu unerwünschten Personen erklärt (Mitarbeiter der russischen UNO-Vertretung)
Die Europäische Union (EU) plant, die Ukraine in die Liste der EU-Beitrittkandidaten aufzunehmen. Weitere Beschlüsse hierzu sollen folgen.
Die Schweiz (CH) hat nun doch die Sanktionen der EU gegenüber Russland übernommen, und will noch Ergänzungen hinzufügen. Die Vermögen der auf der Sanktionsliste der EU stehenden Personen werden nun auch in der Schweiz eingefroren, und es folgten Einreiseverbote für bestimmte Personen, die dem russischen Präsidenten nahestehen.
01.03.2022 14:50
Anekdote am Rande (Ok, DAS ist jetzt absurd):
Der Übersichtlichkeit halber geht es hier weiter: https://claudiasteimann.de/2022/03/03/ukraine-angriff-durch-russland-sanktionen-und-massnahmen-teil-2/
Fortsetzung: https://claudiasteimann.de/2022/03/03/ukraine-angriff-durch-russland-sanktionen-und-massnahmen-teil-2/
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