Ukraine – Angriff durch Russland / Sanktionen und Maßnahmen – Teil 2

Stand 03.03.2022 17:00 Uhr – aktualisiert 07.03.2022 13:30 Uhr – aktualisiert 12.03.2022 17:00 Uhr

thumbsup-Hand in den Farben der Ukrainischen Landesflagge
by Pixabay

Während Russland keine Anstalten macht, die Invasion in die Ukraine zu beenden, fahren andere Staaten die Maßnahmen hoch.

Die russische Zentralbank wird mittlerweile von den Vereinigten Staaten von Amerika, dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, der Europäischen Union und Kanada mit Sanktionen belegt.

Das Ziel ist, Putin die für den Krieg notwendigen Mittel zu entziehen.

Maßnahmen gegen russische Medien, die sich an Propagandaaktionen beteiligen

Am 02.03.2022 wurde durch die Europäische Union beschlossen, denen dem russischen Staat gehörenden Sender RT (Russia Today) und Sputnik die Ausstrahlung weiterer Inhalte zu verbieten, da die beiden Pressekanäle nicht auf Anforderungen, die Ausstrahlung von Falschinformationen (Fake News) und manipulativen Aussagen, zu unterlassen, reagierten.

Netzpolitik.org hat auf seiner Seite auch schon darauf hingewiesen, dass auch für Plattformen, die diese Sender hosten, dementsprechende Bereitstellungsverbote gelten: https://netzpolitik.org

Quellen und EU-Verordnungen:

VO (EU) 2022/350 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32022R0350

… Artikel 12: Es ist verboten, wissentlich und vorsätzlich an Aktivitäten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der in dieser Verordnung festgelegten Verbote bezweckt oder bewirkt wird…“

Sieben weitere russische Banken wurden weiterhin unter den Ausschluss vom Banken-Kommunikationssystem SWIFT gesetzt.


Eine Liste der Personen und Organisationen, die im Rahmen der EU-Sanktionen in Bezug auf die russische Invasion in die Ukraine fallen, findet sich unter folgendem Link: https://eur-lex.europa.eu/eli/dec/2014/145(1)/


Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) hat mit sofortiger Wirkung die Zusammenarbeit mit russischen Institutionen gestoppt.

Wie der Weiterbetrieb der Internationalen Raumstation ISS in den kommenden Tagen und Wochen aussieht, steht derzeit noch in den Sternen.

Quellen:

Heise: https://www.heise.de/news/Ukraine-Krieg-DLR-beendet-alle-Kooperationen-mit-Russland-6535452.html

Spiegel: https://www.spiegel.de/wissenschaft/weltall/internationale-raumstation-us-russische-zusammenarbeit-auf-der-iss-vorerst-nicht-gefaehrdet-a-7f4b120e-eed0-4734-a0d7-ed7153bb9a9f

Es stellt sich heraus, dass viele der russischen Flugzeuge aus Ersparnisgründen in den Bermudas zugelassen sind. Die Bermudas haben dann mal 745 russischen Flugzeugen die Fluglizenz entzogen. (13.03.2022) – Einige ausländische Leasinggesellschaften fordern auch ihre nach Russland geleasten Privatjets zurück.

@AlexInAir auf Twitter über die De-Lizensierung russischer Flugzeuge
Thread, wie die Rückversicherung für die Risiken auf internationaler Ebene für Russland ebenfalls ein Problem darstellen könnte.

Verordnungen, Links und Quellen

Amtsblatt der EU

Bekanntmachungen:

Amtsblatt der Europäischen Union, C 103, 3. März 2022 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:C:2022:103:TOC

Amtsblatt der Europäischen Union, C 103I, 3. März 2022 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:C:2022:103I:TOC

Verordnung (EU) 2022/345 des Rates vom 1. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2022.063.01.0001.01.DEU (Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)

= staatliche Investmentgesellschaft
SWIFT
Finanzen

BESCHLUSS (GASP) 2022/346 DES RATES vom 01.03.2022 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2022.063.01.0005.01.DEU

Sanktionierte Banken und Organisationen nach VO (EU) 2022-346

Durchführungsverordnung (EU) 2022/375 des Rates vom 03. März 2022 zur Durchführung der VO (EU) 208/2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2022.070.01.0001.01.DEU bezieht sich in erster Linie auf noch offene Strafprozesse ukrainisch/russischer Politiker

Es geht hier im Wesentlichen um Strafverfahren wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder oder Vermögenswerte.

BESCHLUSS (GASP) 2022/376 DES RATES vom 3. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2022.070.01.0007.01.DEU – Die im Anhang des Beschlusses 2014/119/GASP genannten Maßnahmen werden bis zum 06.09.2022 verlängert für Viktor Fedorovych Yanukovych, Viktor Pavlovych Pshonka, Andrii Petrovych Kliuiev, Oleksandr Viktorovych Yanukovych bis zum 06.09.2022 und für Vitalii Yuriyovych Zakharchenko, Oleksandr Hryhorovych Yakymenko, Andriy Volodymyrovych Portnov, Olena Leonidivna Lukash, Viktor Ivanovych Ratushniak, Viktor Viktorovych Yanukovych, Artem Viktorovych Pshonka, Serhii Petrovych Kliuiev, Mykola Yanovych Azarov, Oleksii Mykolayovych Azarov, Serhiy Vitaliyovych Kurchenko, Dmytro Volodymyrovych Tabachnyk, Raisa Vasylivna Bohatyriova, Ihor Oleksandrovych Kalinin bis zum 06.03.2023. Einzelheiten zu diesen Personen sind im Anhang des Beschlusses zu finden.

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/382 DES RATES vom 4. März 2022 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2022.071.01.0001.01.DEU “ Da die Ukraine in Anhang II der Verordnung (EU) 2018/1806 (2) aufgeführt ist, sind Staatsangehörige der Ukraine für einen Aufenthalt, der 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen nicht überschreitet, von der Pflicht, beim Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten im Besitz eines Visums zu sein, befreit.“ … „(12) … Ferner ist es angezeigt, für den Schutz von Staatenlosen und Staatsangehörigen anderer Drittländer als der Ukraine zu sorgen, die nachweisen können, dass sie vor dem 24. Februar 2022 aufgrund eines nach ukrainischem Recht erteilten gültigen unbefristeten Aufenthaltstitels ihren rechtmäßigen Aufenthalt in der Ukraine hatten und nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren können.“ „(13)

MITTEILUNG DER KOMMISSION Operative Leitlinien für das Außengrenzenmanagement zur Erleichterung des Grenzübertritts an den Grenzen zwischen der Ukraine und der EU (2022/C 104 I/01) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.CI.2022.104.01.0001.01.DEU

Wie üblich darf auch den mit Sanktionen belegten Personen nicht das Notwendigste zum Leben entzogen werden. Das Ziel ist lediglich, die finanziellen Möglichkeiten so zu beschränken, dass keine weiteren Taten damit ermöglicht werden:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.C_.2022.107.01.0001.01.DEU

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.C_.2022.107.01.0003.01.DEU

Durchführungsverordnung (EU) 2022/408 des Rates vom 10. März 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2022.084.01.0002.01.DEU

  • 37 Personen und sechs Einrichtungen aus dem Anhang I der VO (EU) Nr. 269/2014 sollen geändert werden: Hier wurden auf den ersten Blick die Ämter und Angaben der benannten Personen aktualisiert.

Berichtigung des Beschlusses (GASP) 2022/267 des Rates vom 23.02.0222 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP: Hier wurde nur die Schreibweise des Namens korrigiert: die richtige Fassung ist: Yuri Grigoryev (10.03.2022)

DVO (EU) 2022/396 DES RATES zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen – https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2022.080.01.0001.01.DEU

BESCHLUSS (GASP) 2022/397 DES RATES vom 9. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen – https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2022.080.01.0031.01.DEU über die Aufnahme weiterer Personen in den Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP

Berichtigung der Verordnung (EU) 2022/398 des Rates vom 9. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.LI.2022.083.01.0002.01.DEU hier gibt es eine Korrektur bezüglich der korrekten Artikel-Nummer (die VO bezieht sich auf übertragbare Wertpapiere sowie Kryptowerte, die auf dem Kapitalmarkt gehandelt werden können, mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten (Aktien, Gesellschaftsanteile, Aktienzertifikate, Schuldverschreibungen … ) über die Aufnahme 146 Mitglieder des Föderationsrates der Russischen Föderation in die Liste der natürlichen/juristischen Personen des Anh. 1 der VO (EU) 269/2014, die restriktiven Maßnahmen unterliegen.

BESCHLUSS (GASP) 2022/411 DES RATES vom 10. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2022.084.01.0028.01.DEU

Am 10. September 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/1470 (2) angenommen, mit dem die in Beschluss 2014/145/GASP vorgesehenen Maßnahmen um weitere sechs Monate verlängert werden.

Angesichts der andauernden Untergrabung oder Bedrohung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sollte der Beschluss 2014/145/GASP um weitere sechs Monate verlängert werden.

Der Rat hat die einzelnen Benennungen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP überprüft. Auf der Grundlage dieser Überprüfung sollten die Informationen über 37 Personen und sechs Organisationen geändert werden.

Die Gültigkeit wurde nunmehr auf den 15.09.2022 ausgeweitet.


Eine Übersicht der Sanktionen der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) gegen Russland findet sich hier: https://home.treasury.gov/policy-issues/financial-sanctions/sanctions-programs-and-country-information/ukraine-russia-related-sanctions

Die USA haben angekündigt, Maßnahmen einzuführen, die die Umgehung der eingeführten Sanktionen durch die Verwendung von Bitcoin zu umgehen, wirksam zu verhindern. Auch hier dürften andere Staaten nachziehen.

Der Import von Öl, Kohle und Gas aus Russland durch die USA wird eingestellt: https://www.whitehouse.gov/briefing-room/speeches-remarks/2022/03/08/remarks-by-president-biden-announcing-u-s-ban-on-imports-of-russian-oil-liquefied-natural-gas-and-coal/ Hier ist zu beachten, dass die US-Importanteile an fossilen Rohstoffen wesentlich geringer ist, as der von Deutschland/der EU. (08.03.2022)

Eine Übersicht der Sanktionen von Kanada gegen Russland ist hier aufgeführt: https://www.international.gc.ca/world-monde/international_relations-relations_internationales/sanctions/russia-russie.aspx?lang=eng

https://www.canada.ca/en/global-affairs/news/2022/03/canada-imposes-additional-economic-measures-on-russian-energy-sector.html

Eine Übersicht der Sanktionen des Vereinigten Königreiches gegen Russland ist hier zu finden:

https://www.gov.uk/government/collections/uk-sanctions-on-russia

Verlautbarung vom 01.03.2022 https://www.gov.uk/government/news/uk-introduces-new-sanctions-against-russia-including-ban-on-ships-and-fresh-financial-measures

Sanktionen Australiens gegen Russland: https://www.dfat.gov.au/international-relations/security/sanctions/sanctions-regimes/russia-sanctions-regime

Island: Sperrung des Luftraums für russische Flugzeuge: https://www.government.is/news/article/2022/02/27/Further-solidarity-measures-for-Ukraine/

Die EU hat desweiteren Maßnahmen gegen Weißrussland (Belarus), das Russland in dem Ukraine-Krieg unterstützt, beschlossen. Dazu folgen Details im nächsten Artikel.

Russland hat eine Liste von Ländern erstellt, die „unfreundliche Aktionen“ gegen Russland betreiben, inklusive: Australien, Canada, EU, Island, Japan, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Norwegen, Taiwan, San Marino, Singapur, Südkorea, Schweiz, Ukreine, Vereinigtes Königkreich, Vereinigte Staaten.

Hinweis zur Datensicherheit:

Da vermehrt breit gestreute IT-Angriffe stattfinden, ist es auch für Privatleute empfehlenswert, ein aktuelles Backup zu erstellen, und eine Version davon nicht dauerhaft mit dem Rechner verbunden zu haben.


Der Beitrag ist verfügbar unter einer Creative Commons License – für weitere Informationen folgen Sie bitte dem unten stehenden Link.

Sanktionen gegen Russland aufgrund der Ukraine-Invasion © 2022 by Claudia Steimann is licensed under CC BY-SA 4.0


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